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Krebsfrüherkennung
Als gesetzlich Versicherte haben Sie gemäß der Früherkennungsrichtlinien Anspruch auf folgende Leistungen:
Vom Beginn des 20. Lebensjahres erfolgt jährlich eine Kontrolluntersuchung, die folgende Schritte umfasst:
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Spiegeleinstellung des Muttermundes
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Entnahme, Fixierung und Beurteilung der Zellen von der Muttermundsoberfläche und aus dem Muttermundskanal sowie
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gynäkologische Tastuntersuchung.
Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgt die
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Abtastung der Brustdrüsen und der Lymphknoten der Achselhöhle.
Vom Beginn des 50. Lebensjahres an gehört die
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Tastuntersuchung des Enddarms sowie
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alle 2 Jahre ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl dazu.
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Alternativ kann alle 10 Jahre eine Darmspiegelung durchgeführt werden. Dann fällt der Stuhltest weg.
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